Der Microchip und die Chip-Pflicht

Chip-Pflicht bedeutet die Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Zuchtkatzen.

Seit 01. Jänner 2010 müssen alle Hunde in Österreich mit einem Mikrochip versehen sein und in einer österreichweiten Datenbank des Bundesministerium für Gesundheit, Familie, und Jugend (Heimtierdatenbank) registriert werden!

Die Heimtierdatenbank ist nicht öffentlich zugänglich und kann daher zur zeit noch nicht zum Auffinden eines Tieres benutzt werden. Mit Hilfe einer privaten Datenbank - wie zum Beispiel Animaldata - können Besitzer entlaufener Tiere nicht nur österreichweit, sondern auch auf internationaler Ebene gefunden werden.

Noch nicht gechippte bzw. noch nicht in den amtlichen Bereich der Datenbank eingetragene Hunde müssen ab 01.01.2010 elektronisch gekennzeichnet und registriert werden.

Aber auch für Zuchtkatzen ist ein Chip Pflicht, und für alle Freigänger sinnvoll !

 


Bestehende Fristen:

  • Chippen:  vor der ersten Weitergabe bzw. spätestens im Alter von 3 Monaten
  • Registrierung: spätestens 1 Monat nach Implantation, Einreise oder Weitergabe

Die Registrierung können Sie selbst übernehmen (im Internet mit Bürgerkarte oder über die Bezirksverwal­tungsbehörde) oder Sie lassen sich die Arbeit von uns in der Tierklinik abnehmen. Wir führen für Sie gerne die Erfassung sowohl bei Animaldata und im Zuge dessen auch beim BMGFJ durch.

Dazu brauchen wir:

  • Daten zum Tierhalter u. Tiereigentümer
    Name, Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum
  • Daten zum Tier
    Name, Rasse, Farbe, Geschlecht, Geburtsdatum, Datum Haltungsbeginn
  • Lichtbildausweis des Hundehalters
  • Nach erstmaliger Registrierung kann auch jeder Hundebesitzer seine Daten selbst online ändern und aktualisieren.

Wie funktioniert das Chippen?

Der reiskorngroße Mikrochip wird dem Tier auf der linken Halsseite hinter dem Ohr unter die Haut implantiert (entsprechend dem internationalen Standard). Dieser Eingriff beeinträchtigt das Tier in keiner Weise und ist vergleichbar mit einer Injektion bei einer Impfung.

Der Transponder:

Auf dem Transponder ist lediglich ein fünfzehnstelliger Zahlencode gespeichert, der mit einem speziellen Lesegerät abgefragt wird; das Tier kann über den Chip aber nicht geortet werden. Erst über eine Datenbank kann mit Hilfe dieser Nummer der Halter abgefragt und verständigt werden.

Vorteile der elektronischen Kennzeichnung:

  • Durch die eindeutige Kennzeichnung kann einem Tier, das entlaufen ist, ausgesetzt oder verletzt aufgefunden wird, schnell geholfen werden. Der Besitzer kann vom Tierarzt mittels Lesegerät in kürzester Zeit eruiert werden. Seit Einführung der Chippflicht konnte die Aufentthaltszeit von Hunden in den Tierheimen erheblich verringert werden!
  • Die elektronische Kennzeichnung hat die Funktion eines Passfotos und macht das Tier individuell eindeutig identifizierbar.
  • Für jeden Grenzübertritt benötigen Sie einen gültigen EU- heimtierausweis. Voraussetzung für die Ausstellung eines EU-Heimtierausweises ist eine eindeutige Kennzeichnung! Ab 2011 gilt als solche ausschließlich der Chip.