Tollwut – ein aktuelles und zugleich altbekanntes Thema
Impfung und gesetzliche Vorgaben
1. Impfregelungen
In Österreich besteht keine allgemeine Pflicht zur Tollwutimpfung für Hunde, Katzen und Frettchen, sofern die Tiere ausschließlich im Inland gehalten werden. Aus der aktuellen Situation und dem Fall in Deutschland ist es aber zu
Anders sieht es jedoch bei Reisen aus:
Innerhalb der EU sowie bei der Einreise aus Drittstaaten ist eine gültige Tollwutimpfung zwingend vorgeschrieben.
Die Impfung wird üblicherweise erst 21 Tage nach der Grundimmunisierung als wirksam anerkannt. Auffrischungsimpfungen müssen gemäß den Angaben des Impfstoffherstellers erfolgen, damit der Impfschutz lückenlos bestehen bleibt.
Bei Jungtieren gilt:
Welpen dürfen für Reisen innerhalb der EU in der Regel frühestens ab der 12. Lebenswoche geimpft werden. Durch die zusätzliche Wartezeit von 21 Tagen ist eine Einreise meist erst ab der 15. Lebenswoche möglich.
2. Kennzeichnung und Heimtierausweis
Für Reisen ist eine eindeutige Identifizierung des Tieres erforderlich. Diese erfolgt mittels Mikrochip nach ISO-Standard.
Zusätzlich muss ein gültiger EU-Heimtierausweis (der blaue Pass) mitgeführt werden, in dem die Tollwutimpfung dokumentiert ist.
Wichtig ist die Reihenfolge:
Der Mikrochip muss vor der Impfung oder spätestens am selben Tag eingesetzt werden, damit die Impfung anerkannt wird.
3. Reisen in und aus Nicht-EU-Ländern
Bei der Rückreise aus bestimmten Drittstaaten (z. B. Serbien, Türkei, Ukraine oder Tunesien) ist häufig eine Tollwut-Antikörperbestimmung erforderlich.
Dabei wird eine Blutuntersuchung durchgeführt, die frühestens 30 Tage nach der Impfung erfolgen darf. Zudem muss die Probe mindestens drei Monate vor der Wiedereinreise entnommen werden.
Der gemessene Antikörperspiegel muss dabei mindestens 0,5 IE/ml betragen.
